Stellungnahme zur Verordnungsfähigkeit von Urin- und Blutzuckerteststreifen für nicht insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker ab dem 1.10.2011
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17.03. 2011 beschlossen, die Verordnungsfähigkeit von Urin- und Blutzuckerteststreifen für nicht-insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker einzuschränken. Der Beschluss wurde am 22.06.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird zum 01.10.2011 rechtskräftig.
Zusammen mit einer Reihe anderer Verbände haben die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG), diabetesDE und der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) diese Entscheidung massiv kritisiert. Zu begrüßen ist allerdings, dass laut G-BA der Beschluss „eine weitreichende Ausnahmeregelung“ vorsieht, die in Abstimmung mit den im G-BA mitberatenden Patientenvertretern getroffen wurde. Die darin aufgeführten Kriterien haben allerdings zu zahlreichen Rückfragen geführt, wie die Verordnung in Zukunft zu handhaben ist. Aus diesem Anlass nehmen die DDG und diabetesDE zur Verordnungsfähigkeit von Urin- und Blutzuckerteststreifen für nicht-insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker ab dem 01.10.2011 Stellung. Stellungnahme vom 27.9.2011



